Mietrecht und Immobilien

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Mieter zahlt nicht: Was tun?

Wenn der Mieter die Miete nicht mehr zahlt und auf Tauchstation geht, empfiehlt sich zügiges Handeln, da ansonsten die Mietrückstände immer größer werden.

Nach dem Gesetz kann fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Mieten in Verzug ist. Da bei den meisten Verträgen vereinbart ist, dass die Miete am 3. Werktag des Monats vorauszuzahlen ist, kann ein solcher Rückstand schon nach etwas über einem Monat angehäuft sein, nämlich dann wenn beispielsweise die Märzmiete nicht bezahlt wurde und am dritten Werktag des darauffolgenden Aprils die Aprilmiete ebenfalls nicht bezahlt wurde.

Bei unberechtigter Mietminderung kann ordentlich gekündigt werden, wenn die rückständige Miete einen Betrag erreicht hat, der über einer Monatsmiete liegt. Wenn die Mietrückstände einen Betrag von zwei Monatsmieten erreichen, dann auch fristlos.

Nach der Kündigung sollte umgehend Räumungsklage erhoben werden, da ohne Urteil eine Zwangsräumung nicht möglich ist.